Die Motion 19.4425 «Verbot der Einfuhr von Pelzprodukten von misshandelten Tieren» von Nationalrat Matthias Aebischer wird wohl in dieser Session verhandelt. Der Berner Tierschutz unterstützt dieses Anliegen vollumfänglich und fordert die Ratsmitglieder auf mit einem «JA» zur Motion den in der Schweiz gültigen Standard auch auf Importe auszudehnen, denn Art. 26 und 28 des Tierschutzgesetzes lautet: «Misshandlung, Vernachlässigung, unnötige Überanstrengung und qualvolles Töten von Tieren ist in der Schweiz verboten und wird bei Missachtung mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe verhängt». Das soll auch für Importe gelten, denn sonst hebelt die Schweiz ihre eigenen Gesetze aus.
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