Tierschutz vor 200 Jahren

Ein langer Weg – Die Entwicklung des Tierschutzes in den letzten 200 Jahren

Wer denkt Tierschutz sei ein Phänomen der Neuzeit irrt. Die Auseinandersetzung mit tierethischen Fragen ist sehr alt und lässt sich schon bei antiken Philosophen wie etwa Pythagoras finden. Tatkräftige Organisationen, die sich diesem Thema annahmen, existieren bereits seit Anfang des 19. Jahrhunderts. Auch heute ist und bleibt der Tierschutz ein aktuelles Thema.

Grossbritannien als Vorreiter

Nicht nur in der Industrialisierung, sondern auch in Bezug auf Tierschutz war Grossbritannien ein echter Pionier. Im gleichen Jahr in dem die Griechen für ihre Unabhängigkeit gegenüber den Osmanen kämpften und ein Jahr nach Napoleons Tod erlässt England 1822 das erste Tierschutzgesetz. Das Gesetz schützte Pferde, Schafe und Grossvieh vor Misshandlungen. Zwei Jahre später folgte die weltweit erste Tierschutzorganisation mit dem Namen «Society for the Prevention of Cruelity to Animals». Im Jahr 1840 erhielt die Organisation sogar den Segen der damaligen Königin Victoria und wurde umbenannt in die «Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals» (RSPCA). Königin Victoria war bekannt für ihre Direktheit, die von kritischen Stimmen auch als Taktlosigkeit interpretiert wurde. Vielleicht mag es daher ein bisschen überraschen, doch die Königin hatte ein grosses Herz für Tiere. Nicht nur hatte sie unzählige Haustiere, um dies sie sich kümmerte, sondern sie unterstütze auch die RSPCA ideologisch und finanziell. Die Organisation existiert auch heute noch und gehört zu den grössten Spendenorganisationen in Grossbritannien.

Der Rest der Welt zieht nach

Nachdem England den Startschuss gegeben hatte, folgten weitere Länder. In Deutschland gründete der Pfarrer und Dichter Albert Knapp 1837 den ersten Tierschutzverein. Seines Erachtens gehen Tierschutz und christliche Anliegen Hand in Hand. Auslöser für die Idee war ein erschossener Storch, der auf der Kirche nistete. Albert Knapp hatte das dort wohnende Storchenpaar zuvor jahrelang als Vorbild für lebenslange Treue erwähnt. Sechs Jahre später entstand auch in Bern der erste Tierschutzverein nach englischem Vorbild und 1861 wurde der Schweizerische Zentralverein zum Schutz der Tiere gegründet. Dieser heisst heute Schweizer Tierschutz (STS) und war die erste national tätige Tierschutzorganisation der Schweiz. Auf internationaler Ebene zogen im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts nahezu alle europäischen Länder und deren Kolonien nach – die protestantischen früher als die katholischen. Auch die Vereinigten Staaten gründeten 1866 ihre erste Tierschutzvereinigungen.

Tierschutzvereine betreten internationales Parkett

Ende des 19. Jahrhunderts waren nationale Tierschutzvereine gang und gäbe. Als nächster Schritt, wollten sich die Tierschutzbewegungen international Gehör verschaffen und dadurch auch grenzübergreifende Tierschutzfragen wie z. B. den Viehtransport angehen. Das 1928 gegründete und in Genf ansässige “Bureau International Humanitaire Zoophile” hatte vor allem den Völkerbund (Vorgänger der UNO) im Visier. Ihr Ziel war es, der internationalen Ausbeutung der Tierwelt Einhalt zu gebieten. Der grösste Erfolg des Genfer Büros war die Entsendung einer Delegation zur Abrüstungskonferenz des Völkerbundes 1932. Nicht weniger als 1’400 Tierschutzgruppen unterstützen das Unterfangen.

Der zweite Weltkrieg: Ein Rückschlag

Der Völkerbund zerbrach an den Streitigkeiten des zweiten Weltkriegs und mit ihm auch die Bestrebungen der Tierschutzbewegungen international tätig zu werden. Angesichts der Gräueltaten von Mensch zu Mensch gerieten Tierschutzanliegen generell in den Hintergrund. In Deutschland hat die nationalsozialistische Regierung 1933 zwar ein weitreichendes Tierschutzgesetz verschiedet, doch dieses blieb nichts anderes als ein Stück Papier, welches zu Propagandazwecken genutzt wurde. Das Gesetz hatte mehrheitlich antisemitische und rassistische Motive. Organisationen und Personen, die wahrhaftig für das Wohl der Tiere kämpften, wurden im nationalsozialistischen Deutschland verboten und verfolgt.

Der Tierschutz kehrt mit neuem Elan zurück

Nach dem Krieg formierte sich die Tierschutzbewegung neu. Vor allem die Bekämpfung der Massentierhaltung und der Schutz von Versuchstieren bildeten fortan eine Achse, an der sich die Aktivistinnen und Aktivisten inhaltlich orientierten. Auch in der Schweiz tat sich Ende 20. Jahrhunderts so einiges: Das eidgenössische Tierschutzgesetz und die dazugehörige Tierschutzverordnung traten 1981 in Kraft. Der Schutz der Tiere ist seither nicht mehr nur eine ethische Aufgabe jedes Einzelnen, sondern eine Rechtspflicht des Staates. Das Gesetz war zu dieser Zeit fortschrittlich und führte zu einer Verbesserung im Umgang mit den Tieren. Zudem nahm die Schweiz als erstes europäisches Land 1992 die Würde der Kreatur in die Verfassung auf. Dies allerdings nur im Rahmen der gentechnologischen Forschung. Bis zum Einzug der Tierwürde in das Schweizer Gesetz werden noch 16 Jahre vergehen.

Begründung der modernen Tierethik

Einhergehend mit dem neuen Aufwind der Tierschutzbewegungen wurden tierethische Themen auch wieder vermehrt und teils hitzig diskutiert. Es entstanden mehrere wegweisende Werke, wie z. B. das Buch «Animal Liberation» von Peter Singer 1975. Der australische Philosoph argumentiert in seinem Buch für ein Umdenken in unserem Verhalten gegenüber Tieren. Er setzt Menschen und Tiere nicht gleich, betont aber, dass alle Lebewesen über Interessen verfügen und dass es diese zu berücksichtigen gilt, wenn wir das Leiden auf dieser Welt verringern wollen. Eine Kuh beispielsweise, hat ein Interesse daran mit ihren Artgenossen auf einer Weide zu grasen. Sie in einem kleinen Betonkäfig einzusperren, in dem sie sich nicht drehen kann, geht gegen ihre Interessen und verursacht somit Leid. Das Buch von Peter Singer und weitere Werke zu diesem Thema lösten eine Debatte aus. Dies führte zu einer Trennung von Tierschutzbewegung und Tierrechtsbewegung: Der Tierschutz setzt die Interessen der Menschen klar über jene der Tiere und versucht lediglich das «unnötige Leiden» von Tieren zu vermeiden. Die Tierrechtsbewegung hingegen ist etwas radikaler und verlangt, dass Tiere – unabhängig von ihrem Nutzen für den Menschen – als mit eigenen Interessen ausgestattete Individuen behandelt werden.

Ein Tier ist keine Sache

In den ersten Jahren nach der Jahrtausendwende erfreute sich der Tierschutz an weiteren Fortschritten. In Deutschland beispielsweise wurde 2002 der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Dadurch ist die deutsche Regierung verpflichtet dem Tierschutz einen hohen Stellenwert im Rechts- und Wertesystem zu geben. Wie dies konkret aussieht, ist und bleibt Thema von Debatten und wird konstant ausgehandelt. In der EU wurde der Tierschutz 2004 in der Verfassung aufgenommen und auch in der Schweiz kam es 2003 zu einem Meilenstein: Im Schweizer Recht wird festgehalten, dass Tiere keine Sachen sind. Klingt logisch, hat aber eine ganze Weile gedauert. Zuvor waren Tiere rechtlich gesehen in der Schweiz nichts als Gegenstände, die jemandem gehörten. Seit 2003 sind Tiere auch rechtlich ganz einfach Tiere. In anderen Worten: fühlende Wesen mit eigenen Interessen. Obwohl diese Entwicklung sehr erfreulich ist, gilt zu bedenken, dass dies nur so weit gilt, wie dies explizit im Recht festgehalten wurde. In sämtlichen Bereichen, in denen dies nicht spezifisch geregelt ist, bleiben Tiere rechtlich gesehen weiterhin in der Kategorie der «Sachen».

Wo stehen wir heute?

2008 traten das revidierte Schweizer Tierschutzgesetz und die dazugehörige Tierschutzverordnung in Kraft. Obwohl unser Tierrecht im internationalen Vergleich bereits zuvor als fortschrittlich galt, erwies es sich im Verlaufe der Jahre als nicht mehr zeitgemäss. Das Gesetz musste den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Bedürfnisse der Tiere angepasst werden. Das revidierte Recht bringt vor allem im Heimtierbereich einige wichtige Änderungen mit sich. Z. B. dürfen seither sozial lebende Tiere wie Meerschweinchen nicht mehr isoliert gehalten werden. Zudem ist seit 2008 der Begriff der «Tierwürde» ausdrücklich im Tierschutzgesetz verankert. Neben dem Schutz der Empfindungsfähigkeit bedeutet Würde zu haben vor allem aber auch, um seiner selbst willen in der Welt zu sein. Die Würde schützt Tiere als Mitgeschöpfe und verbietet es, sie bloss als Mittel für menschliche Zwecke zu verwenden.

Obwohl – abgesehen von einigen Rückschlägen – die Entwicklung des Tierschutzes von Erfolg geprägt ist, gibt es noch viel zu tun! Gewisse Länder wie China verfügen bis heute über kein Tierschutzgesetz. Und auch in der Schweiz ist nicht immer alles rosig: Allzu oft werden wirtschaftliche Interessen vor das Wohl der Nutztiere gestellt und die Anforderungen an deren Haltungsbedingungen bleiben minimal. Zudem werden Straftaten gegen Tiere weiterhin meist wie Kavaliersdelikte behandelt und nicht seriös geahndet.

Text von Amélie Lustenberger

Ein Zitat von Pithagoras von Samos (um 570 – 510 v. Chr.):
Alles, was der Mensch den Tieren antut, kommt auf den Menschen wieder zurück.

Quellen:

https://www.planet-wissen.de/natur/tier_und_mensch/tiere_im_heim/pwiegeschichtedestierschutzes100.html

http://www.bpb.de/apuz/75820/tierschutz-und-tierrechtsbewegung-ein-historischer-abriss?p=all

https://www.tierimrecht.org/de/news/newsmeldungen-2008/2008_08_29-neues-tierschutzrecht-ab-1-september-2008-in-kraft-die-tir-informiert-mit-einem-praxis–ratgeber-fr-heimtierfreunde/

http://metibe.ch/projekte/geschichte-tierschutz/

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierschutz/wuerde-des-tieres.html

https://www.tierdoerfli.ch/tierschutz-and-ratgeber/tierrecht/das-tierschutzrecht-in-der-schweiz/

https://de.wikipedia.org/wiki/Tierschutz

https://www.tier-im-fokus.ch/mensch_und_tier/lind-af-hageby_tierrechtlerin

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a120

https://www.tierrechte.de/2018/02/13/tierschutz-und-tierrechtsbewegung-eine-historische-annaeherung/

https://www.tierimrecht.org/de/recht/lexikon-tierschutzrecht/tierwrde/

https://www.tierimrecht.org/de/recht/lexikon-tierschutzrecht/tierschutzgesetz-tschg/

Buch: Transparent, von Tier im Recht ISBN: 978-3-5620-5

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