Da ausschliesslich nur Findel- und Verzichtstiere aufgenommen werden, ist eine der Hauptaufgaben des Berner Tierzentrum, für seine Schützlinge ein neues und geeignetes Zuhause zu suchen.
Kleintierreservationen
Hier finden Sie das Bewerbungsformular für Kleintiere.
Wenn Sie an einem oder mehreren Kleintieren interessiert sind, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus. Nach genauen Abklärungen des neuen Daheims werden wir Sie kontaktieren. Besuche und Abholtermine sind nur auf unsere Einladung hin möglich. Besten Dank für Ihr Verständnis.
Katzenreservationen
Hier finden Sie das Bewerbungsformular für Katzen.
Wenn Sie also an einem Tier interessiert sind, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus. Nach genauen Vorabklärungen des neuen Daheims wird mit den jeweiligen Interessenten ein Besuchstermin vereinbart. Besuche im Berner Tierzentrum sind nur auf unsere Einladung hin möglich.
Terminvereinbarung für Hundereservationen
Um den Stresspegel für die Hunde so gering wie möglich zu halten, können diese nur nach Vereinbarung besichtigt werden.
Vorab können Interessentinnen und Interessenten alle unsere zu vermittelnde Hunde auf unserer Homepage, auf Facebook (unter: Berner Tierschutz / Berner Tierzentrum) oder Instagram (unter berner_tierschutz) anschauen.
Dies ist zum Vorteil der Interessentinnen und Interessenten, denn nur so können wir genügend Zeit für den Besuch einplanen.
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag jeweils 10-12 Uhr unter der Nummer:
031 926 64 64 oder via E-Mail: info@bernertierschutz.ch (Samstag und Sonntag werden keine E-Mails gelesen, resp. beantwortet)
Hunde im Kanton Bern
Hunde sind beliebte und treue Begleiter, sie stellen aber auch hohe Anforderungen an ihre Halterinnen und Halter. Hier finden Sie Informationen zum Hundegesetz im Kanton Bern und rund um die Haltung eines Hundes. Sie erfahren wie Sie bei einem Vorfall vorgehen müssen und können eine Berechtigung beantragen, wenn Sie mehrere Hunde gleichzeitig ausführen wollen.
Kantonale Bestimmungen
Bitte beachten Sie die kantonalen Bestimmungen zur Hundehaltung und informieren Sie sich vorgängig bei Ihrem für Ihren Wohnkanton zuständigen Veterinäramt sowie Ihrer Wohngemeinde.